Vorgänger - Definition
Kraus & Partner - Lexikon - Wirtschaftsbegriffe einfach erklärt
Definition - und Erklärung des Management-Begriffs "Vorgänger":
Innerhalb der Netzplantechnik ist der Vorgänger ein Vorgang, der einem anderen Vorgang unmittelbar voraus geht. Mit "unmittelbar" ist dabei nicht die zeitliche Abfolge, sondern die Anordnungsbeziehung zwischen den Vorgängen gemeint.
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