Markengrabbing - Definition
Kraus & Partner - Lexikon - Wirtschaftsbegriffe einfach erklärt
Definition - und Erklärung des Management-Begriffs "Markengrabbing":
bezeichnet das Eintragen gängiger Begriffe als Marke (auch Domaingrabbing). Zuständige Registrierungsstelle ist das Deutsche Patentamt, das allerdings nicht prüft, ob die Marken überhaupt registrierungsfähig sind.
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