Lastenheft - Definition
Kraus & Partner - Lexikon - Wirtschaftsbegriffe einfach erklärt
Definition - und Erklärung des Management-Begriffs "Lastenheft":
Ein Lastenheft beschreibt die Gesamtheit der Forderungen des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers. Ein wesentlicher Unterschied zu einem Pflichtenheft besteht darin, dass das Lastenheft dem Auftraggeber gehört. Das Pflichtenheft hingegen gehört dem Auftragnehmer und beschreibt in konkreterer Form, wie der Auftragnehmer die Anforderungen im Lastenheft zu lösen gedenkt.Lastenhefte und Pflichthefte werden unter anderem bei Projjekten häufig definiert.
Sie wollen mehr erfahren? Dann klicken Sie hier und schauen Sie sich auf unserer Themenseite um:
ZUR THEMENÜBERSICHT