Investor Relations - Definition
Kraus & Partner - Lexikon - Wirtschaftsbegriffe einfach erklärt
Definition - und Erklärung des Management-Begriffs "Investor Relations":
ist die Abteilung eines Unternehmens, die sich um die Beziehung zu den Anlegern kümmert. Dazu gehört die Kommunikation mit den Aktionären, der Wirtschaftspresse und den Analysten, sowie die Organisation der Hauptversammlungen und die Zusammenstellung der Quartals- oder Halbjahresberichte.
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