AfA - Definition
Kraus & Partner - Lexikon - Wirtschaftsbegriffe einfach erklärt
Definition - und Erklärung des Management-Begriffs "AfA":
Abschreibungen für Anlagen und Anschaffungen, Absetzungen für Abnutzung.
Sie wollen mehr erfahren? Dann klicken Sie hier und schauen Sie sich auf unserer Themenseite um:
ZUR THEMENÜBERSICHT