noa. FRANKFURT, 14. Dezember. Die Bilanzregel der Bewertung nach dem "Fair Value" steckt in der Krise. Das zeigt die aktuelle Finanzkrise in aller Deutlichkeit. Denn der "Fair Value" - als heranzuziehender Zeitwert für eine Bilanzposition nach den internationalen Rechnungslegungsstandards der International Financial Reporting Standards (IFRS) - ist starken Schwankungen unterworfen, da er von der Bewertung an einem Stichtag abhängig ist.
Dadurch könne der sogenannte faire Wert sehr schnell unfair werden, meint Frank Reuther, der bei der Freudenberg & Co. KG für Konzernrechnungslegung und Controlling zuständig ist, in einem Gespräch mit dieser Zeitung. Zusammen mit Dieter Truxius, Finanzgeschäftsführer von der Dachser GmbH & Co. KG, vertritt er die Interessen von familiengeführten Konzernen in Deutschland, die sich in der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften eV (VMEBF) zusammengeschlossen haben. Mit ihrem Votum wollen sie die Diskussion um das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) erweitern.
Grundsätzlich nehme die Bedeutung der IFRS zu, und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sagt Reuther. In vielen Ländern würden die IFRS direkt in nationales Recht übernommen, in anderen, wie in Deutschland, nähere sich das nationale Bilanzrecht an die IFRS an. Auch wenn "Fair Values" in den IFRS bisher nur in bestimmten Bereichen zur Anwendung kämen, zeige die Kreditkrise doch bereits in Ansätzen, welche Problematik in der "Fair Value"-Bilanzierung stecke, sagt Reuther. Er und Truxius nennen zwei Beispiele: Selbst wenn ein Marktpreis existiere, könne es sein, dass er nicht dem "fairen Wert" entspräche. Und zum zweiten, wenn der "Fair Value" in Ermangelung eines fairen Marktpreises mittels Modellrechnung zu ermitteln sei, sorge die nahezu uneingeschränkte Freiheit der Parameterwahl für das Modell für eine völlige Entobjektivierung der Bilanzwerte.
Beide wagen die These, dass die "Fair Value"-Bilanzierung zum Zusammenbruch von Unternehmen führen könne. Die oben genannten Kritikpunkte ließen sich auch auf die anderen Bereiche der Bilanzierung übertragen, in denen der "Fair Value" bereits jetzt eine Rolle spiele. Diese sind vor allem: Kaufpreisallokation und Werthaltigkeitstest (impairment tests) für Geschäftswerte. "Fair Value"-Bilanzierung führt in guten Jahren zu einem Aufblähen der Bilanz. Damit wächst das Risiko einer außerplanmäßigen Wertberichtigung, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert; so geschehen in der jetzigen Kreditkrise.
Der Verzicht auf die planmäßige Abschreibung der Geschäftswerte hat in vielen Bilanzen zu einem starken Wachstum der Geschäftswerte geführt, die bei vielen Unternehmen die Größenordnung des Eigenkapitals erreichen oder sogar übersteigen. In schlechten Jahren führt der resultierende Wertberichtigungsbedarf zu einer immensen Beeinträchtigung des Eigenkapitals, wenn nicht gar zur bilanziellen Überschuldung. Mit zunehmender "Fair Value"-Bilanzierung verschärft sich das Problem. Es wird geschätzt, dass für rund 95 Prozent der Vermögensgegenstände einer Bilanz kein Markt existiert (Saarbrücker Initiative gegen Fair Value).
Bei einer vollen "Fair Value"-Bilanzierung müsste also nahezu die komplette Bilanz anhand von Modellrechnungen mit subjektiv festlegbaren Parametern ermittelt werden. Die Folge: Mangels Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Daten wäre die Bilanz für jeden von den IFRS und dem HGB vorgesehenen Zweck wertlos. Familienunternehmen sind besonders betroffen, denn das "Fair Value"-Bewertungsmodell richtet sich vor allem an Aktionäre, die am augenblicklichen Wert eines Anteils interessiert sind. Langfristig orientierte Investoren, wie sie die Anteilseigner von Familienunternehmen in der Regel darstellen, können mit der "Fair Value"-Bilanzierung hingegen wenig anfangen. Der Informationsgehalt ist aufgrund fehlender Verlässlichkeit der Wertansätze niedrig, und für die Fortführung des Unternehmens sind die Marktwerte von Maschinen und Gebäuden in der Regel auch nicht relevant. Familienunternehmen benötigen in erster Linie nachprüfbare Aussagen über die Höhe des ausschüttungsfähigen Periodengewinns. Die Gewinnermittlung wird aber bei Anwendung der "Fair Value"-Methode stark beeinträchtigt, da auch unrealisierte, zum Teil auch unrealisierbare Gewinne mit erheblichen Schwankungsbreiten einbezogen werden müssen. Eine von der VMEBF zusammen mit der Stiftung Familienunternehmen und der Universität Stuttgart durchgeführte Studie habe gezeigt, dass die Gesellschafter von Familienunternehmen den Informationsgehalt der Angaben zu komplexen Bilanzierungssachverhalten wie Finanzinstrumenten und latenten Steuern für sich als niedrig einschätzen, sagt Truxius.
Im Fall eines hohen einmaligen Wertberichtigungsbedarfs entsteht für nicht kapitalmarktorientierte Familienunternehmen ein weiteres, vielleicht sogar existenzgefährdendes Problem: wenn sie zum Beispiel den durch die Wertberichtigung verursachten Kapitalbedarf kurzfristig nicht durch Gesellschaftermittel decken können.
Im Oktober 2008 hat der australische Standardsetzer ein Diskussionspapier zur erstmaligen Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS veröffentlicht, in dem er den "Fair Value" als Wertansatz vorschlägt. "Dies zeigt, dass sogar angesichts des Scheiterns des ,Fair Value'Modells in der Kreditkrise an eine Ausweitung des Konzepts gedacht wird", sagt Reuther. Die Beteuerungen des IASB, dass an eine Ausweitung des "Fair Value"-Konzepts nicht gedacht ist, erschienen damit wenig glaubwürdig.
(c) Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt.
Artikel dieser Woche:
Sie haben konkrete Fragen und Wünsche?
Hier finden Sie spezifische Möglichkeiten für Ihr Unternehmen:
Ihre K&P Angebote
Trends, Gedanken, Statistiken als Anregungen für den Führungsaltag.
kostenlos downloaden
Dr. Kraus & Partner ist immer auf der Suche nach weiterer professioneller Unterstützung.
weiter Infos